Im Folgenden werden die Bundes-Förderungen für 2 gängige Installationsmaßnahmen gegenübergestellt. Zum einen eine Gebäude-modernisierung mit Einbau einer Gasbrennwertheizung und zum anderen eine Modernisierung mit Einbau einer Gasbrennwertheizung und zusätzlicher Nutzung von Solarthermie zur Heizungs- und Warmwasserunterstützung.
| Gebäudemodernisierung mit Einbau einer Gas-Brennwertheizung | Modernisierung mit Einbau einer Gas-Brennwertheizung in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Heizungs- und Warmwasserunterstützung | ||||||||||||||||
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| einzelne Förderungen: Nachfolgend aufgeführte Förderungen sind nicht miteinander kumulierbar, d. h. es kann nur eine der genannten Möglichkeiten genutzt werden:
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einzelne Förderungen: Nachfolgend aufgeführte Förderungen sind nicht miteinander kumulierbar, d. h. es kann nur eine der genannten Möglichkeiten genutzt werden:
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| Höchst-Förderung unter Beachtung der Kumulierbarkeit: Kredit über 6.350 € oder Zuschuss von 317,50 € |
Höchst-Förderung unter Beachtung der Kumulierbarkeit: Kredit über 15.645 € oder Zuschuss von 1.485 €* * Bei zusätzlichem Einbau energieeffizienter Umwälz- und Solarpumpen wird ein weiterer Zuschuss von zusätzlich 250 € gewährt. |
In einzelnen Bundesländern* können zusätzlich noch andere Landes-Fördermittel existieren. Eine ausführliche Datenbank findet sich auf der IEU-Seite (Link). Ob diese mit den Bundes-Fördermitteln kumulierbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Zusätzlich bieten auch einige Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden Förderungen an. Diese sind beim jeweiligen EVU in Erfahrung zu bringen.
*So gibt es in zum Beispiel in Sachsen 1250,- € bei Austausch eines alten Kessels gegen einen neuen mit Brennwerttechnik und energieeffizienter Pumpe. Diese Förderung ist nicht mit anderen Mitteln kumulierbar.
100% der förderfähigen Kosten, max. 100.000 €/Wohneinheit
100% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 €/Wohneinheit
5% der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €/Wohneinheit, mind. 6.000 € Investitionsvolumen
100% der förderfähigen Kosten, max. 100.000 €/Wohneinheit
100% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 €/Wohneinheit
5% der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €/Wohneinheit, mind. 6.000 € Investitionsvolumen
7m² x 105 €/m² Kollektorfläche
+ 750 € Kesseltauschbonus
zusätzlich möglich:
+ 200 € für effiziente Umwälzpumpen
+ 50 € für effiziente Solarpumpe
