Im Folgenden werden die Bundes-Förderungen für 2 gängige Installationsmaßnahmen gegenübergestellt. Zum einen eine Gebäude-modernisierung mit Einbau einer Gasbrennwertheizung und zum anderen eine Modernisierung mit Einbau einer Gasbrennwertheizung und zusätzlicher Nutzung von Solarthermie zur Heizungs- und Warmwasserunterstützung.

Gebäudemodernisierung mit Einbau einer Gas-Brennwertheizung Modernisierung mit Einbau einer Gas-Brennwertheizung in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Heizungs- und Warmwasserunterstützung
Materialkosten:  
für BW-Gerät, Speicher, Regelung und Abgasführung

ca. 5.000,- €
Installationskosten: ca. 1.350,- €
Summe ca. 6.350,- €
Materialkosten:  
für BW-Gerät, Speicher, Regelung, Abgasführungund
7 m² Solarkollektorfläche
ca. 12.000,- €
Installationskosten: ca. 3.645,- €
Summe ca. 15.645.- €
einzelne Förderungen:
Nachfolgend aufgeführte Förderungen sind nicht miteinander kumulierbar, d. h. es kann nur eine der genannten Möglichkeiten genutzt werden:
1) Wohnraum modernisieren (?) Kredit über 6.350 €
2) Energieeffizient Sanieren – Kredit (?) Kredit über 6.350 €
3) Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (?) Zuschuss 317,50 €
einzelne Förderungen:
Nachfolgend aufgeführte Förderungen sind nicht miteinander kumulierbar, d. h. es kann nur eine der genannten Möglichkeiten genutzt werden:
1) Wohnraum modernisieren (?) Kredit über 15.645 €
2) Energieeffizient Sanieren – Kredit (?) Kredit über 15.645 €
3) Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (?) Zuschuss 782,25 €
4) Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien – Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (?) Zuschuss 1.485 €
Höchst-Förderung unter Beachtung der Kumulierbarkeit:

Kredit über 6.350 €
oder
Zuschuss von 317,50 €
Höchst-Förderung unter Beachtung der Kumulierbarkeit:

Kredit über 15.645 €
oder
Zuschuss von 1.485 €*

* Bei zusätzlichem Einbau energieeffizienter Umwälz- und Solarpumpen wird ein weiterer Zuschuss von zusätzlich 250 € gewährt.

In einzelnen Bundesländern* können zusätzlich noch andere Landes-Fördermittel existieren. Eine ausführliche Datenbank findet sich auf der IEU-Seite (Link). Ob diese mit den Bundes-Fördermitteln kumulierbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Zusätzlich bieten auch einige Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden Förderungen an. Diese sind beim jeweiligen EVU in Erfahrung zu bringen.

*So gibt es in zum Beispiel in Sachsen 1250,- € bei Austausch eines alten Kessels gegen einen neuen mit Brennwerttechnik und energieeffizienter Pumpe. Diese Förderung ist nicht mit anderen Mitteln kumulierbar.

Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
100% der förderfähigen Kosten, max. 100.000 €/Wohneinheit
Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
100% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 €/Wohneinheit
Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
5% der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €/Wohneinheit, mind. 6.000 € Investitionsvolumen
Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
100% der förderfähigen Kosten, max. 100.000 €/Wohneinheit
Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
100% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 €/Wohneinheit
Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
5% der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €/Wohneinheit, mind. 6.000 € Investitionsvolumen
Zusammensetzung der Förderungen in diesem Beispiel:
7m² x 105 €/m² Kollektorfläche
+ 750 € Kesseltauschbonus
zusätzlich möglich:
+ 200 € für effiziente Umwälzpumpen
+ 50 € für effiziente Solarpumpe