Erläuterung wichtiger Begriffe

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EEWärmeG – Erneuerbare Energie und Wärme Gesetz

Das Thema erneuerbare Energien wird künftig jeden Bauherren beschäftigen. Grund hierfür ist das neue Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), mit dem die Bundesregierung erreichen möchte, dass bis 2020 ein Anteil von 14 Prozent der in Deutschland benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt.

Gesetzliche Regelungen für den Neubau
Für alle Neubauten mit über 50 m² Nutzfläche, für die nach dem 31.12.2008 ein Bauantrag gestellt wurde, besteht die gesetzliche Verpflichtung, regenerative Energien für die Wärmeerzeugung zu verwenden. Egal, ob es sich um privat, staatlich oder wirtschaftlich genutzte Gebäude handelt: Ein gewisser Anteil des Wärmebedarfs muss aus Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie oder Umweltwärme gedeckt werden.

Mit dem Einsatz hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) und verstärkten Maßnahmen zur Energieeinsparung können die Anforderungen des EEWärmeG ebenfalls erfüllt werden.

Ausnahmen sind nur möglich, sofern andere öffentlichrechtliche Pflichten (z. B. bau- oder denkmalrechtliche Aspekt) entgegenstehen oder besondere Umstände oder unzumutbare Härten gegen eine Umsetzung der Nutzungspflicht oder der Anwendung von Ersatzmaßnahmen sprechen.

Wer mehr erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung einsetzt, als vom Staat gefordert, kann dafür Fördermittel erhalten.

Keine Änderungen für Bestandsgebäude
Von den neuen gesetzlichen Regelungen bleiben Häuser im Bestand oder Gebäude, die nach dem Stichtag lediglich saniert werden, vorerst unberührt. Allerdings können die Bundesländer eine Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien festlegen, die auch für Gebäude gelten kann, die vor 2009 erbaut wurden. Modernisierungen sind natürlich vielfach auch für Bestandsgebäude sinnvoll. Es lohnt sich beispielsweise, die Heizungsanlage auf Brennwerttechnik umzurüsten, denn diese Anlagen zählen zu den effizientesten am Markt.

mögliche Lösungen

  • moderne Brennwerttechnik in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung, bzw. zur Heizungsunterstützung
  • Einsatz hauseigener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Versorgung über Nah- oder Fernwärmenetze, die auf Basis von KWK betrieben werden

Wer auf die technisch ausgereifte Kombination aus Brennwerttechnik und solarthermischer Anlage setzt, kann sich auf eine bewährte und erprobte Lösung verlassen. Diese Variante ist zugleich die mit der geringsten wirtschaftlichen Belastung für die Nutzer.

Die aktuelle Markteinführung kleiner, hocheffizienter Mini-BHKWs macht den Einsatz der KWK-Technologie besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser attraktiv. Dabei wird der Brennstoff optimal zur gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom genutzt, was den Wirkungsgrad der eingesetzten Energie deutlich erhöht.

Erleichtert wird die Investition in eine solche „Strom erzeugende Heizung“ durch Förderprogramme, die den Einbau von Mini-BHKWs bis zu einer Leistung von 50 KW unterstützen. Eine bestehende Heizungsinstallation kann bei Umstellung auf eine solche Anlage meist sogar mit geringfügigen Änderungen weitergenutzt werden.

Zukünftig werden auch Gaswärmepumpen die Forderungen des EEWärmeG erfüllen, weil sie auf einer Kombination aus Erdgas und regenerativen Energiequellen beruhen. Da sie sowohl technologische, als auch wirtschaftliche Vorteile aufweisen, sind sie eine echte Alternative zu stromgetriebenen Wärmepumpen.